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Abmahnwelle wg. “Like”-Button

Auf den Websites von immer mehr Unternehmen findet sich ein “Like”-Button, der darauf klickende Kunden zu Fans der Firmen-Fanseite auf Facebook macht. Allerdings werden bei diesem Klick Daten an Facebook gesendet, was dem Kunden mitgeteilt werden muss – zumindest muss es irgendwo auf der Website mitgeteilt werden (meist ist das auf den Seiten “Nutzungsbedingungen”, “AGB” oder “Datenschutzerklärungen” der Fall).

Da diese Information jedoch nur wenige Firmen angeben, droht allen anderen nun eine Abmahnung wg. fehlender datenschutzkonformer Einbindung des Buttons. Auch wenn die Rechtslage bisher noch unklar ist und es auch noch keine für das Thema relevante Gerichtsentscheidung gibt, empfiehlt es sich für die betreffenden Unternehmen, so schnell wie möglich einen Hinweis auf die Datenweiterleitung in die eigene Website zu integrieren.

Die betreffende Stelle in den Facebook-Richtlinien lautet übrigens wie folgt:

“Wenn du Informationen von Nutzern erfasst, dann wirst du Folgendes tun: Ihre Zustimmung einholen, klarstellen, dass du (und nicht Facebook) ihre Informationen sammelst, und Datenschutzrichtlinien bereitstellen, in denen du erklärst, welche Informationen du sammelst und wie du diese verwenden wirst.”

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