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Illegales Guerilla-Marketing von O2

Die SZ schildert in ihrem Artikel “Spuk im Hörsaal” nicht bewilligte Aktionen des deutsche Mobilfunkanbieters O2 an deutschen Unis, der dafür den Unmut der Universitäten und Strafen in Kauf nimmt.

Als Plüschmonster verkleidete Menschen, die Vorlesungen der Uni Köln stören und im Kampf gegen Monsterpreise von Akteuren in O2-T-shirts gefangen genommen werden. Mit Badehosen und Surfbrettern bewaffnete junge Männer in Universitätsbibliotheken, die für das mobile Internet von O2 werben. Beide Aktionen amüsieren die Zielgruppe der Studenten für kurze Zeit, bleiben im Gedächtnis – und auf Fotos und Videos, die die verantwortliche Agentur United Ambient Media AG auf ihre Facebook-Seite stellt.

Witzige Ideen, doch ohne die Zustimmung der Universitäten durchgeführt bringt die Agentur ihre Mitarbeiter (oft Studenten) in die Bredouille; diesen drohen nun Anzeigen der betroffenen Einrichtungen. Auch aufgrund fehlender Drehgenehmigungen und Einverständniserklärungen der in den Videos vorkommenden Studenten und Professoren droht Ärger. Zudem verstößt O2 gegen Wettbewerbsrecht, da sich das Unternehmen einen unlauteren Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft hat, die für den Zugriff auf die Studenten (bspw. beim Flyer verteilen) normalerweise zahlen muss.

Gerd Nufer, der an der Hochschule Reutlingen das Thema Guerilla-Marketing behandelt, zum Fall O2: da sich Guerilla-Aktionen immer im Graubereich auch der Zielgruppe gegenüber (zwischen Gefallen und Verärgern) bewegt, können sie auch nach hinten losgehen und im schlimmsten Fall drohen Imageverlust und die Zerstörung der Marken-Kernwerte.

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